In den letzten Tagen erhielten die ersten Verbände Zahlungsaufforderungen zum Transparenzregister. Die Eintragung in das Transparenzregister geht auf das Geldwäschegesetz zurück und erfolgt für Vereine automatisch aus dem Vereinsregister. Das heißt, die Eintragung ist verpflichtend und der Bundesanzeiger Verlag  GmbH ist mit der Gebühreneinziehung beauftragt.

Die aktuell erteilten Rechnungen für die Vergangenheit werden zu begleichen sein. Für gemeinnützige Vereine (gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes liegt vor) besteht die Möglichkeit, für das laufende und die Folgejahre eine Gebührenfreiheit zu erlangen. Zur Fristwahrung genügt eine formlose E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de. 
Neben dem Antrag (am besten auf einem eingescannten Briefbogen des Vereins) ist ein aktueller Freistellungsbescheid, sowie ein Auszug aus dem Vereinsregister beizufügen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass auch Unbefugte versuchen, unter dem Namen „Transparenzregister“ Geld einzufordern. Deshalb bitten wir Euch, unbedingt zu beachten, dass zur Gebühreneinziehung nur die Bundesanzeiger Verlag GmbH bevollmächtigt ist.

Alle Zahlungsaufforderungen, die nicht von der Bundesanzeiger Verlag GmbH oder einer Bundesbehörde kommen, bitten wir uns mitzuteilen, damit wir dem nachgehen können.