„Bei Stau Rettungsgasse“, dieser Satz ist aller Munde und wird auch in vielen Medien kommuniziert.
Die Rettungsgasse ist zu bilden, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Hier besteht die Möglichkeit, diese noch zu bilden, steht der Verkehr, wird es meist schwer.

Wie funktioniert sie?

  • Alle Fahrzeugführer sind verpflichtet, die Rettungsgasse zu bilden.
  • Sie ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden. (Fahrzeuge der linken Spur fahren nach links außen, alles anderen Fahrzeuge nach rechts)
  • Der Standstreifen muss frei bleiben.
  • Größere Fahrzeuge wie LKW etc. sollten die rechte Fahrspur nutzen.

Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen befahren werden!

Nach dem passieren eines Rettungsfahrzeug ist die Rettungsgasse weiterhin freizuhalten, es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen!