• Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür zuständigen Behörde wie bspw. das Ordnungsamt anzumelden.

  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz.

  • Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine erhebliche Belästigung Dritter durch Rauch und Gerüche entsteht.

  • Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. z. B. extreme Trockenheit, starker oder böiger Wind oder die Nähe des Waldes sein.

  • Auf Grund Rauch- und Hitzeentwicklung sollte der Sicherheitsabstand wegen Rauch und Hitze sollte mindestens 200 Meter zu Bahngleisen & Autobahnen
    100 Meter zu Wäldern & bewohnten Gebäuden sowie 50 Meter zu öffentlichen Verkehrswegen & sonstigen Gebäuden betragen.

  • Denken Sie daran, die Äste und andere Brennmaterialen kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten. Oft baue Tiere bspw. Igel ihre Nester in den vorbereiteten Osterfeuern.

  • Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger sollten nicht verwendet werden.

  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden.

  • Kindern gehört besondere Aufmerksamkeit. Durch Unachtsamkeit können sie sich schnell verletzen, denn sie unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.

  • Beim Verlassen muss die Feuerstelle muss komplett erkaltet sein, es darf kein Rauch und keine glühenden Brennmaterialien sichtbar sein – Nachkontrolle

  • Feuer außer Kontrolle?  SOFORT den Notruf 112 alarmieren und sich und andere Menschen in Sicherheit bringen.

 

Noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss:

Denken Sie bitte daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.