Gemeinsam retten wir Leben!

Dem Verbandsausschuss gehören alle Mitglieder des Präsidiums an sowie die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände oder deren schriftlich benannte Vertreter.

In beratender Funktion gehören dem Verbandsausschuss außerdem die Leitungen der Fachbereiche und die Beisitzer des Präsidiums an.

Zu den Verantwortlichkeiten des Verbandsausschusses gehören die Bildung von Fachbereichen sowie die Berufung der Fachbereichsleitungen, die Bearbeitung eingebrachter Anträge und auch die Aufnahme von Fördermitgliedern. Der Verbandsausschuss beschließt über Reisekosten- und sonstige Ordnungen des Verbandes. Die Aufgaben regelt die Satzung in §12.

Der Verbandsausschuss kommt zwei- bis dreimal pro Jahr zusammen.

Foto: LFV Sachsen e.V.