Gemeinsam retten wir Leben!

BSM 50 Brandschutz bei dem Lagerfeuer und Grillen

1. Hintergrund

Jedes Jahr rücken die Feuerwehr und der Rettungsdienst im Sommer zu einer Vielzahl von Notfällen aus, die durch unvorsichtiges Handeln beim Grillen oder bei einem Lagerfeuer entstehen. Neben Bränden mit teilweise verheerenden Sachschäden kommt es immer wieder zu Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Spiritus.

Besonders Kinder können die Gefahren nicht richtig einschätzen und daher schwere Verbrennungen erleiden. Mit den Folgen einer solchen Unachtsamkeit müssen die Betroffenen oft ein Leben lang leben.

 

Lagerfeuer

  • Lagerfeuer sind in den meisten Städten und Gemeinden genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis wird von den örtlichen Ordnungs- bzw. Brandschutzdienststellen erteilt.
  • Dabei ist das Ab- und Verbrennen von Abfällen (wie lackierte Hölzer, Spanplattenreste, Fensterrahmen), Wiesen-, Garten- und Stallgut (Laub, nasses Reisig, Holzverschnitt) verboten. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann die Erlaubnis verweigert werden.

2. Die Feuerwehr empfiehlt

  • Geeignete Geräte und Mittel zum Ablöschen und zur evtl. Bekämpfung von Entstehungsbränden sind vorher bereitzustellen (Wasser, Sand, Feuerlöscher).
  • Nie den Grill und das Lagerfeuer von Kindern bedienen oder anzünden lassen!
  • Kinder nicht in Nähe der Feuerstelle spielen oder herumtoben lassen – Sicherheitsabstand mindestens 2-3 m!
  • Grills und Lagerfeuer sind so zu betreiben, dass durch Funkenflug, Glut und ähnliches keine Brände entstehen können.
  • Belästigungen Unbeteiligter durch Rauchgase sind auszuschließen.
  • Feuerschalen und Grills müssen kippsicher aufgestellt werden.
  • Das Feuer muss mindestens 10 m von Gebäude mit brennbaren Außenwänden, Zelten u.a. entfernt sein. Durch örtliche Bedingungen oder herrschende Windverhältnisse können größeren Abstände erforderlich werden! Die Unterhaltung einer offenen Feuerstätte ist entsprechend den meteorologischen Bedingungen am Durchführtag in Eigenverantwortlichkeit aktuell zu bewerten und gegebenenfalls abzusagen.
  • Nur zulässige Grillanzünder (fest oder flüssig) verwenden, keinesfalls Spiritus, Benzin oder ähnliche Brandbeschleuniger! Nach dem Aufgießen schnellstmöglich entzünden.
  • Beim Grillen Grillhandschuhe und lange Grillzangen benutzen.
  • Abtropfendes Fett auffangen um ein Entzünden mit Stichflammenbildung zu vermeiden und ggf. mit Feuerlöscher oder Sand ablöschen, nicht mit Wasser!
  • Die Feuerstelle ist beim Betreiben zu beaufsichtigen und danach vollständig und sofort abzulöschen. Niemals unbeaufsichtigt lassen! Nachkontrollen sind durchzuführen.
  • Wenn eine Person Verbrennungen erlitten hat, alarmieren Sie den Rettungsdienst und kühlen die verletzte Stelle mit sauberem Wasser

Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr 112!

Archivbild