Wir fördern das Feuerwehrwesen in Sachsen.

Die Verbandsdelegiertenversammlung ist das oberste Organ des Landesfeuerwehrverbandes und besteht aus stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Mitgliedern.
Stimmberechtigte Mitglieder sind alle Mitglieder des Präsidiums, die Delegierten der Mitgliedsverbände sowie die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände bzw. von ihnen schriftlich benannte Vertreter.
Weitere Mitglieder, jedoch ohne Stimmrecht, sind die Fachbereichsleitungen, die Beisitzer des Präsidiums sowie Ehren- und Fördermitglieder des Landesfeuerwehrverbandes.
Satzungsgemäß finden Verbandsdelegiertenversammlungen mindestens aller zwei Jahre statt.
Die Verbandsdelegiertenversammlung befasst sich mit allen Verbandsangelegenheiten, die nicht vom Präsidium oder dem Verbandsausschuss beschieden werden. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen Satzungsänderungen, Wahlen und Abwahlen des Präsidiums, der Beschluss über Entlastungen, Haushaltspläne und auch die Aufnahme oder der Ausschluss von Mitgliedern sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
Weitere Einzelheiten finden sich in der Satzung des LFV Sachsen §9 und §10.