13.11.2020

Feuerwehr – Lässt Sachsen unverheiratete
Feuerwehrleute im Stich?

Feuerwehrangehörige helfen Menschen, die sich in Notlagen befinden, mehrheitlich ehrenamtlich, also ohne Bezahlung für den Einsatz. Für die Bürgerinnen und Bürger ist diese Hilfe
selbstverständlich. Zum Risiko für die Kameradinnen und Kameraden gehört es jedoch nicht selten, dabei einen Unfall zu erleiden, d. h., verletzt oder gar getötet zu werden. Diese Gefahren lassen sich auch durch die beste Ausbildung und die modernste Technik nicht ausschließen. Im Schadensfall greift hier der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. … weiter in der PM siehe Download

 

 

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