Mit hoher Aufmerksamkeit verfolgt auch der Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie. Gemeinsam mit den Kreisbrandmeistern und den Leitern der Berufsfeuerwehren beurteilen wir regelmäßig die Erkenntnisse und tauschen uns dazu aus. Erforderlichenfalls können wir so kurzfristig Maßnahmen festlegen, um ggf. die sich aus einer Lageänderung ergebenden Auswirkungen auf die sächsischen Feuerwehren zu beeinflussen. Als richtungsweisender und wichtiger Meilenstein wird die Veröffentlichung der Neuen Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) zum 31.August 2020 gesehen.
Die Ausführung der Fachempfehlung 6 – 100 – SONDER 01 Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der sächsischen Feuerwehr in pandemischen Lagen Schwerpunkt SARS-CoV-2 Coronavirus-Krankheit- 2019 (COVID-19) haben nach wie vor und uneingeschränkt Gültigkeit. Viele Feuerwehren haben zwischenzeitlich entsprechende Schutzmaßnahmen aus dieser Fachempfehlung im Bereich der Einsatzabteilung wie auch für die Jugendarbeit den individuellen Gegebenheiten angepasst und umgesetzt. Daher ist es nicht möglich, für alle gleichlautende Festlegungen zu treffen. Möglicherweise müssten dann die Feuerwehren, die tragfähige und zielführende Lösungen zum Schutz der Einsatzkräfte und zur Verhinderung der Ausbreitung etabliert haben, diese wieder aufgeben.
Vor diesem Hintergrund möchten wir die Verantwortlichen in den Gemeinden animieren, auf der Grundlage der Fachempfehlung auch weiterhin eigenverantwortlich und mit Blick auf die individuellen Voraussetzungen entsprechende Lösungen für die Feuerwehrorganisation zu finden.
Auch wenn die vom Freistaat Sachsen verfolgte Strategie der maximalen Lockerung für viele Bereiche des täglichen Lebens weitestgehende Erleichterungen bringt, sei auf den immer noch gültigen Grundsatz verwiesen, dass die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen, außer dem eigenen Hausstand, auf das zwingend nötige Minimum zu reduzieren ist! Ziel aller Maßnahmen muss es sein die kritische Infrastruktur Feuerwehr auch weiterhin uneingeschränkt handlungsfähig und einsatzbereit zu halten.
Nach dem 31. August 2020 werden wir uns zu weiteren Schritten und Maßnahmen äußern. (K.N./M.B.)