I. Gedenkmedaille aus Anlass der Waldbrandkatastrophe Weißwasser im Mai/Juni 1992

Waldbrand-SN

Die Gedenkmedaille aus Anlass der Waldbrandkatastrophe Weißwasser im Mai/Juni 1992 ist eine Feuerwehr-Auszeichnung des Freistaates Sachsen und wurde im Juli 1992 gestiftet. Die Medaille selber wird nicht mehr ausgegeben, da ihre Verleihungen eingestellt wurden.

II. Sächsischer Fluthelferorden 2002 und 2013

Der Fluthelferorden des Landes Sachsen 2002 wurde anlässlich der Flutkatastrophe im August 2002 an der Elbe sowie vieler Zuflüsse wie der Mulde gestiftet. Das Elbehochwasser 2002 war der personell größte deutsche Katastropheneinsatz in der Nachkriegszeit.

Als Zeichen dankbarer Anerkennung für die außergewöhnliche Hilfeleistung der zahlreichen Einsatzkräfte und freiwilligen Helfer bei der Hochwasserkatastrophe, die im Sommer 2013 den Freistaat Sachsen heimgesucht hat, stiftet der Ministerpräsident den Sächsischen Fluthelfer-Orden 2013.

Vorschrift über die Stiftung des Sächsischen Fluthelferordens 2013 hier downloaden (PDF 64 KB)

III. Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen am Band für 10, 25, 40 Jahre und 50 Jahre Sonderstufe „aktiven Dienst“

Der Freistaat Sachsen stiftet als staatliche Anerkennung, jeweils verbunden mit einer Verleihungsurkunde die Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen am Band für den langjährigen aktiven, ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr, im Rettungsdienst und in den Einheiten des Katastrophenschutzes.

Feuerwehr Ehrenzeichen

Helfer Ehrenzeichen

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band wird den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, das Helfer-Ehrenzeichen am Band den Mitarbeitern im Rettungsdienst und den Helfern im Katastrophenschutz jeweils in den Stufen Bronze für 10-jährigen, Silber für 25-jährigen und Gold für 40-jährigen aktiven ehrenamtlichen Dienst verliehen.

IV. Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz in den Stufen Silber und Gold

Der Freistaat Sachsen stiftet als staatliche Anerkennung, jeweils verbunden mit einer Verleihungsurkunde die Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz in den Stufen Silber und Gold.

Feuerwehr Ehrenzeichen als Steckkreuz

Helfer Ehrenzeichen als Steckkreuz

Die Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz werden für besondere Verdienste um die Entwicklung des Brandschutzes, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes sowie für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Einsatz verliehen. Im Einzelfall kann eine Verleihung postum erfolgen.

Wegen der herausragenden Bedeutung des Ehrenzeichens als Steckkreuz soll die Anzahl der jährlichen Verleihungen auf höchstens 60 Steckkreuze begrenzt werden. Es können bis zu 45 Vorschläge in der Stufe Silber und bis zu 15 Vorschläge in der Stufe Gold eingereicht werden.

Vorschlagsberechtigt für die Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen am Band für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren sind die Gemeinden, für die Mitarbeiter im Rettungsdienst die Rettungszweckverbände, die Landkreise und kreisfreien Städte und für die erfassten Helfer im Katastrophenschutz ebenfalls die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die privaten Hilfsorganisationen. Außerdem sind vorschlagsberechtigt für die Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz der Präsident der Landesdirektion, der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes, die Landräte, die Vertreter der Landesorganisationen der privaten Hilfsorganisationen und das Staatsministerium des Innern.

Vorschrift über die Stiftung eines Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichens hier downloaden (PDF 64 KB)

V. Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze, Silber, Gold und Technische Hilfe in Bronze

Zur Förderung der feuerwehrtechnischen Ausbildung und der Vorbereitung auf die Anforderungen bei Einsätzen der Feuerwehren wurde im Freistaat Sachsen ein Feuerwehr–Leistungsabzeichen „Löscheinsatz“ in den Stufen Bronze, Silber und Gold sowie ein Leistungsabzeichen „Technische Hilfe“ in der Stufe Bronze eingeführt.

Das sächsische Feuerwehr-Leistungsabzeichen für Löscheinsatz und Technische Hilfe ist ein Leistungsabzeichen für alle Angehörigen von Feuerwehren, die den dazu erforderlichen Prüfungslehrgang nach den hierfür geltenden Richtlinien erfolgreich abgelegt haben. Die Richtlinien sind auf der Internetseite der Landesfeuerwehr- und Katastropenschutzschule Sachsen (www.lfs.sachsen.de) abrufbar.

Höherwertige Stufen wie beim Feuerwehr-Leistungsabzeichen für den Löscheinsatz sind beim Leistungsabzeichen Technische Hilfe nicht eingeführt worden.