Die Aufgaben und Ziele des LFV Sachsen sind in einer Satzung festgelegt:
1. Zweck des Verbandes ist die Förderung des Feuerwehrwesens in Sachsen.
2. Der Verband vertritt die Interessen der sächsischen Feuerwehr gegenüber jedermann.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Förderung des abwehrenden und vorbeugenden Brand-, Umwelt- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfe und des Rettungsdienstes, aktive Mitarbeit und Stellungnahme bei der Schaffung gesetzlicher und fachspezifischer Regelungen, die den Aufgabenbereich der Feuerwehren betreffen
- Förderung einer einheitlichen, qualitativ hochwertigen Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehren, Anerkennung der Leistungen der Angehörigen der Feuerwehren, Unterstützung und Vertretung der sozialen Belange der Angehörigen der Feuerwehren
- Förderung und Betreuung der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendarbeit
- Presse-, Öffentlichkeits- und Medienarbeit
- Förderung der Brandschutzforschung und der Arbeit auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes
- Förderung der Brandschutzerziehung und der Brandschutzaufklärung
- Förderung der Traditionspflege und des Traditionsbewusstseins
- Betätigung auf kulturellen und sozialen Gebieten
- Betreuung und Förderung der Feuerwehrmusik
- Betreuung und Förderung des Feuerwehrsportes
- Auszeichnung und Ehrung natürlicher und juristischer Personen für besondere Leistungen
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einrichtungen
- Zusammenarbeit mit Feuerwehren und Organisationen anderer Länder
- Dokumentation und Archivierung
4. Zur Unterstützung seiner Aufgaben und Ziele kann der Verband Stiftungen und andere Einrichtungen unterhalten oder sich daran beteiligen.
5. Die größte repräsentative Veranstaltung des Verbandes ist der „Landesfeuerwehrtag“, der aller vier Jahre stattfinden soll.