I. Verdienstmedaille des Landesfeuerwehrverbandes

Für besondere Verdienste im Feuerwehrwesen und besondere Leistungen in der Verbandsarbeit
Vorschlagsberechtigt sind die Vorsitzenden der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände. Die Auszeichnung mit der Verdienstmedaille wird auf eine je 1.000 Mitglieder pro Stadt- oder Kreisverband und Jahr begrenzt.
Ordnung über die Verleihung der Verdienstmedaille hier downloaden (PDF 64 KB)
II. Ehrenkreuz für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder anerkannten Werkfeuerwehr
Der Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. stiftet als Anerkennung der zehn-/ fünfundzwanzig-/ vierzig-/ fünfzig-/ sechzig- und siebzigjährigen Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder anerkannten Werkfeuerwehr ein Ehrenkreuz für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 und 70 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr.






Das Ehrenkreuz wird verliehen für:
Mitarbeit in der Feuerwehr.
Vorschlagsberechtigt ist der Bürgermeister
gemeinsam mit dem Wehrleiter der Feuerwehr, wenn die Feuerwehr in den
letzten drei Jahren im zuständigen Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband
war.
Die Anträge können über die Stadt- oder Kreisfeuerwehrverbände,
Berufs- und anerkannten Werkfeuerwehren oder über den
Landesfeuerwehrverband bezogen werden.
Antrag (10/25/40/50/60/70) über die Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände hier downloaden (PDF 72 KB) …
Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 / 70 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr downloaden (PDF 147 KB) …
„Förderer der Feuerwehr“

„Partner der Feuerwehr“

Die Freiwilligen Feuerwehren können Antrag stellen beim LFV Sachsen e.V. über die Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände.