I. Verdienstmedaille des Landesfeuerwehrverbandes

Für besondere Verdienste im Feuerwehrwesen und besondere Leistungen in der Verbandsarbeit

Vorschlagsberechtigt sind die Vorsitzenden der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände. Die Auszeichnung mit der Verdienstmedaille wird auf eine je 1.000 Mitglieder pro Stadt- oder Kreisverband und Jahr begrenzt.

Ordnung über die Verleihung der Verdienstmedaille hier downloaden (PDF 64 KB)

II. Ehrenkreuz für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder anerkannten Werkfeuerwehr

Der Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. stiftet als Anerkennung der zehn-/ fünfundzwanzig-/ vierzig-/ fünfzig-/ sechzig- und siebzigjährigen Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder anerkannten Werkfeuerwehr ein Ehrenkreuz für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 und 70 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr.

Das Ehrenkreuz wird verliehen für:

Mitarbeit in der Feuerwehr.

Vorschlagsberechtigt ist der Bürgermeister gemeinsam mit dem Wehrleiter der Feuerwehr, wenn die Feuerwehr in den letzten drei Jahren Mitglied im zuständigen Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband war.
Die Anträge können über die Stadt- oder Kreisfeuerwehrverbände, Berufs- und anerkannten Werkfeuerwehren oder über den Landesfeuerwehrverband bezogen werden.

Achtung! Neue Antragsformulare seit 01.01.2024:

Antrag (10/25/40/50/60/70) über die Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände für Freiwillige Feuerwehren und für Berufs-/Werk- und Betriebsfeuerwehren jeweils als bearbeitbares PDF-Dokument .

Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 / 70 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr (Stand 11.11.2023)

„Förderer der Feuerwehr“

Dieses Förderschild wird an Arbeitgeber, Betriebe und Firmen verliehen, die die Freiwillige Feuerwehrsowohl durch materielle wie auch durch finanzielle Mittel fördert und unterstützt. Die Freiwilligen Feuerwehren können Antrag stellen beim LFV Sachsen e.V. über die Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände.

„Partner der Feuerwehr“

Dieses Förderschild wird an Arbeitgeber verliehen, die ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr – auch unter Inkaufnahme eigener Nachteile – auf Abruf für den dienst an der Allgemeinheit frei stellen.
Die Freiwilligen Feuerwehren können Antrag stellen beim LFV Sachsen e.V. über die Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände.