I. Verdienstmedaille des Landesfeuerwehrverbandes
Für besondere Verdienste im Feuerwehrwesen und besondere Leistungen in der Verbandsarbeit
Vorschlagsberechtigt sind die Vorsitzenden der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände. Die Auszeichnung mit der Verdienstmedaille wird auf eine je 1.000 Mitglieder pro Stadt- oder Kreisverband und Jahr begrenzt.
Ordnung über die Verleihung der Verdienstmedaille hier downloaden (PDF 64 KB)
II. Ehrenkreuz für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder anerkannten Werkfeuerwehr
Der Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. stiftet als Anerkennung der zehn-/ fünfundzwanzig-/ vierzig-/ fünfzig-/ sechzig- und siebzigjährigen Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder anerkannten Werkfeuerwehr ein Ehrenkreuz für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 und 70 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr.
Das Ehrenkreuz wird verliehen für:
Mitarbeit in der Feuerwehr.
Vorschlagsberechtigt ist der Bürgermeister gemeinsam mit dem Wehrleiter der Feuerwehr, wenn die Feuerwehr in den letzten drei Jahren Mitglied im zuständigen Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband war.
Die Anträge können über die Stadt- oder Kreisfeuerwehrverbände, Berufs- und anerkannten Werkfeuerwehren oder über den Landesfeuerwehrverband bezogen werden.
Achtung! Neue Antragsformulare seit 01.01.2024:
Antrag (10/25/40/50/60/70) über die Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände für Freiwillige Feuerwehren und für Berufs-/Werk- und Betriebsfeuerwehren jeweils als bearbeitbares PDF-Dokument .
Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 / 70 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr (Stand 11.11.2023)