Bereits in der ersten Veröffentlichung der Fachempfehlung „Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
der sächsischen Feuerwehr in pandemischen Lagen“ haben die Autoren Hinweise zur Erstellung von vorbereitenden Planungen und Führungsorganisation in den sächsischen Feuerwehren aufgeführt. Nun wird in der der „Ersten Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19“ am 19.Dezember 2021 eindringlich auf die Notwendigkeit zu entsprechenden Planungen in den kritischen Infrastrukturen wie Feuerwehr, Rettungsdienst, THW und Feuerwehr hingewiesen.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben das am 21.Dezember2021 in den Bund – Länder – Gesprächen noch einmal bekräftigt.
An dieser Stelle möchte der Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. noch einmal auf die vom den Referaten Einsatz-Katastrophenschutz-Umweltschutz und Soziales gemeinsam erarbeiteten Hinweise uneingeschränkte Gültigkeit haben und für die Erstellung von Planungen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der sächsischen Feuerwehr in pandemischen Lagen auf Gemeinde- und Landkreisebene zielführende Grundlage bilden.
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